
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Informationen
- Standesamtsregister im Kreis Herford
- Namensverzeichnisse
- Zivilstandsregister
- Eheprotokolle
- Standesamtsregister außerhalb von NRW
Allgemeine Informationen
Am 1. Oktober 1874 wurden in Westfalen wie in ganz Preußen Standesämter eingeführt. Davor gab es lediglich die Kirchenbuchaufzeichnungen, zusätzlich noch in der Zeit ca. 1808–1814 Zivilstandsregister nach französischem Vorbild. Für die Zeit ab Oktober 1874 sollte somit auf die Standesamtsregister zurückgegriffen werden, für die Zeit davor auf die Kirchenbücher. Für Daten in der napoleonischen Zeit empfehlen sich die teilweise sehr ausführlichen Zivilstandsregister. Die Überlieferung der Kirchenbücher und Zivilstandsregister ist ortsabhängig sehr unterschiedlich und leider teilweise auch nicht lückenlos.
Zum 1. Januar 2009 trat das neue Personenstandsgesetz in Kraft, danach sind die Standesamtsregister nach Ablauf bestimmter Fristen an die zuständigen kommunalen Archive zur freien Nutzung abzugeben. Für die Geburtsregister gilt eine Frist von 110 Jahren, für die Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister von 80 Jahren und für die Sterberegister von 30 Jahren. Auskünfte vor Ablauf dieser Fristen sind weiterhin nur für Verwandte in gerader Linie (Eltern und Großeltern, nicht Onkel oder Tante) direkt beim jeweiligen Standesamt möglich.
Im Jahr 2023 sollten somit die Geburten bis 1912, die Heiraten bis 1942 und die Sterbefälle bis 1992 in den kommunalen Archiven einsehbar sein.
Ebenso wie bei den Kirchenbüchern ab 1815 werden auch für die Standesamtsregister Duplikate angelegt, man spricht deshalb auch von Erst- und Zweitschriften (bzw. Haupt- und Nebenregister). Die Erstschriften liegen in den zuständigen Kommunalarchiven (siehe nachfolgend), die Zweitschriften im Landesarchiv NRW Abteilung OWL. Beim Landesarchiv sind diese Zweitschriften teilweise bereits digitalisiert (Heiratsregister 01.10.1874–31.12.1899 und Sterberegister 01.10.1874–30.06.1938) und unter „P3/6 Herford-Stadt“ bzw. „P3/7 Landkreis Herford“ kostenfrei online einsehbar.
In der Regel bieten die Erstregister mehr Informationen. Zum einen wurde diese von dem Anzeigenden (Geburt oder Tod) bzw. von den Eheleuten und Trauzeugen (Heirat) eigenhändig unterschrieben. Zum anderen enthalten insbesondere die Geburts- und Heiratsregister häufig Randvermerke, so z. B. Sterbedatum und -ort. Bei den Zweitschriften wurden diese Randvermerke eher selten nachgetragen.
Weiterführende Hinweise zur Führung der Standesamtsregister sind in diesem Aufsatz nachzulesen. Dort wird auch auf Sammel- bzw. Nebenakten eingegangen, in welchen notwendige Dokumente für die Eintragung in den Standesamtsregistern gesammelt wurde. Bei der Heirat z. B. ein Geburtsnachweis oder die Zustimmung des Vormundes.
Standesamtsregister im Kreis Herford
Im Kreis Herford gibt es die folgenden Kommunalarchive, auf der Internetseite Archive NRW unter Kommunalarchive werden Adresse und Öffnungszeiten genannt:
- Stadtarchiv Bünde
- Kommunalarchiv Herford mit den Beständen
- Stadt Enger
- Stadt Herford
- Amt Herford (bis 31.12.1968)
- Gemeinde Hiddenhausen (ab 01.01.1969)
- Amt Hiddenhausen (bis 31.12.1968)
- Gemeindearchiv Kirchlengern
- Stadtarchiv Löhne
- Stadtarchiv Spenge
- Gemeindearchiv Rödinghausen
- Stadtarchiv Vlotho
Namensverzeichnisse
Bisher existieren nur zu wenigen Standesamtsregistern Namensverzeichnisse. Die vom Landesarchiv NRW digitalisierten Heirats- (01.10.1874–31.12.1899) und Sterberegister (01.10.1874–30.06.1938) wurden allerdings von MyHeritage (siehe Blogs vom 27.05.2020, 21.11.2022 und 12.12.2023) indiziert. Auch ohne Anmeldung kann man dort nach Ehepartnern und Verstorbenen suchen. Ohne abgeschlossenes Abonnement lassen sich die Einträge zwar nicht direkt ansehen, aber zumindest werden weitere Details wie Geburts-, Heirats- oder Sterbejahr angegeben. Damit lässt sich dann der Eintrag in den frei zugänglichen Digitalisaten der Zweitschriften beim Landesarchiv finden. Die Namensverzeichnisse von MyHeritage können in den Lesesälen der Landesarchive kostenfrei eingesehen werden (bisher allerdings nur für die Sterberegister der Regierungsbezirke Arnsberg und Münster). Bei einigen Standesämtern wurden die jährlichen Namensverzeichnisse vom Landesarchiv ebenfalls digitalisiert.
Zivilstandsregister
In der Zeit ca. 1808–1814 wurden in den besetzten Gebieten Zivilstandsregister nach französischem Vorbild geführt. Sie waren eine Art Vorläufer der späteren Standesamtsregister. Zunächst noch formlos, gab es in den späteren Jahren bereits Vordrucke zum Ausfüllen. Teilweise sind diese Register sehr ausführlich und enthalten mehr Angaben als die parallel geführten Kirchenbücher. Wurden die Register von dem örtlichen Pfarrer geführt, hat dieser manchmal für diesen Zeitraum die Führung der Kirchenbücher eingestellt. Sie wurden in doppelter Ausführung erstellt, wobei beide Exemplare anscheinend gleichzeitig und inhaltsgleich angefertigt wurden. Auch hier gibt es wieder Belegakten, insbesondere zu den Heiraten.
Überliefert sind die Zivilstandregister in kirchlichen und staatlichen Archiven. Bei Archion sind sie in der Aufstellung der Kirchenkreise ganz unten unter „Zivilregister“ zu finden und kostenpflichtig einsehbar. Im Landesarchiv OWL Abteilung NRW sind sie zusammen mit den Kirchenbuchduplikaten im Bestand P 1 B-D enthalten und dort kostenfrei einzusehen. Die Überlieferung der Zivilstandsregister ist ortsabhängig sehr unterschiedlich und leider teilweise auch nicht lückenlos. Von daher ist ein Vorkommen in beiden Beständen eher selten.
Eheprotokolle
Im Kreis Lippe wurden keine Zivilstandsregister geführt. Ergänzend gab es in dem Gebiet, und zwar teilweise bereits ab der Mitte des 17. Jahrhunderts, allerdings staatliche Eheprotokolle, später Ehe- und Vormundschaftsprotokolle genannt. So z. B. für das Amt Schötmar für die Zeit von 1705 bis 1873 unter den Bestandssignaturen L 108 A Nr. 163 bis Nr. 192. Dazu am besten auf der Startseite vom Landesarchiv NRW nach „Eheprotokolle“ suchen, evtl. noch ergänzt um die Angabe zum Amt, im Beispiel oben also „Eheprotokolle Schötmar“. Mit der Suche nach „L 108 A Eheprotokolle“ werden diese für alle lippischen Ämter aufgelistet.